wtorek, 31 marca 2015

Fernsehanwaltswoche vom 25.3.2015 u.a. zu den Themen Stress am Arbeitsplatz und Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

30.03.2015 - 14:47 - Kategorie: Arbeitsmarkt - (ptext)
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Stress am Arbeitsplatz: Laut Bertelsmann-Studie fühlen sich ein Drittel aller Arbeitnehmer überfordert
Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie vorgelegt wonach unter anderem 23 Prozent der Arbeitnehmer keine Pausen machen und jeder Achte krank zur Arbeit kommt. Ein Drittel der Arbeitnehmer fühlen sich von den arbeitgeberseitigen Vorgaben überfordert. Woran liegt das? Ist diese Entwicklung zwangsläufig? Kann der Gesetzgeber hier mit rechtlichen Vorgaben helfen?
zur WLAN-Haftung
Der Entwurf wird allgemein als daneben gelungen betrachtet. Das ist noch milde ausgedrückt. Anbieter sollen ihre Anschlüsse verschlüsseln und den Zugang nur solchen Nutzern gestatten, die haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Private WLAN-Anbieter sollen darüber hinaus noch die Namen der Nutzer kennen. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Ziels: den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in Städten voranzutreiben, können die Regelung nur als Scherz verstanden werden. Warum schafft es der deutsche Gesetzgeber nie, im technischen Bereich auch nur den Anschluss zu halten? Unkenntnis, Angst oder die böse ?
Hochschullehrer will nicht in Rente
Ein klagt gegen seine Pensionierung. Das Beamtengesetz in Hessen erlaubt eine Tätigkeit im Ausnahmefall bis zum 70. Lebensjahr. Erforderlich sei aber, dass die Aufschiebung der Altersgrenze im "dienstlichen Interesse" sei. Der Hochschulleiter lehnte den ab. Der Professor will nun klagen. Hat das Aussicht auf Erfolg? Sind solche Klagen künftig öfter zu erwarten?
Urteil der Woche vom Verwaltungsgericht Düsseldorf: Gastro-Ampel unzulässig
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Pilotprojekt für besseren Verbraucherschutz im zunächst gestoppt. Die so genannte Gastro-Ampel soll über die Ergebnisse von informieren. Insbesondere geht es um den hygienischen Zustand von Restaurants und Baumängel. Vier Gastronomen haben dagegen geklagt und hatten Erfolg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sei die Ampel mit den Farben rot, gelb und grün nicht ausreichend differenziert. Der Verbraucher werde zwar gewarnt ein Restaurant zu betreten, könne aber nicht konkret erkennen, worauf sich diese Warnung stützt. Das Urteil könnte weit reichende Folgen auch für Kennzeichnungen in anderen Bereichen haben.

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