Auf Einladung von
Staatsministerin Emilia Müller fand am 3. März 2015 ein Gespräch zum
praxisnahen Vollzug des Arbeitszeitgesetzes während bayerischer
Volksfeste mit den Sprechern der bayerischen Volksfestwirte und der
bayerischen Wiesnwirte sowie dem Syndikus
der Wiesnwirte statt. Hier die Pressemitteilung des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:
Bedienungen dürfen an jedem Tag eines in der Regel nicht länger als zwei Wochen dauernden Volksfestes arbeiten.
Die Ersatzruhetage für Beschäftigung an Sonn- bzw. Feiertagen können
außerhalb des Zeitraums des Volksfestes, aber innerhalb des
Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden. Es werden Vorkehrungen dafür
getroffen, dass die Beschäftigten auch einen Zeitausgleich
für die auf dem Volksfest geleistete Mehrarbeit erhalten. Der Aufwand
für die dafür erforderliche Dokumentation wird auf ein erforderliches
Minimum beschränkt.
Geht man von dem Regelfall aus, dass die eingesetzten Servicekräfte
an jedem Tag eines Volksfestes arbeiten möchten, ergibt sich ggf. ein
Anspruch auf Ersatzruhetage für die Beschäftigung an Sonn- bzw.
Feiertagen. Ersatzruhetage für die Beschäftigungssonntage müssen gewährt
werden. Das Arbeitszeitgesetz fordert, dass die Ersatzruhetage
innerhalb eines den jeweiligen Beschäftigungssonntag einschließenden
Zeitraums von zwei Wochen gewährt werden. Der Ersatzruhetag kann sowohl
vor als auch nach der Sonntagsbeschäftigung liegen. Im jeweiligen
Ausgleichszeitraum muss statt des Sonntags ein Werktag frei sein. Damit
kann der Ersatzruhetag kein Sonntag, wohl aber ein Urlaubstag sein.
Für die Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag
muss gleichfalls ein Ersatzruhetag gewährt werden. Der Ersatzruhetag
kann sowohl vor, als auch nach der Feiertagsbeschäftigung, allerdings
innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses, liegen. Die Arbeitsverträge
werden deshalb um die jeweiligen Ersatzruhetage verlängert.
Als Ausgleichszeitraum (sechs Monate oder 24 Wochen) für werktäglich
erhöhte Arbeitszeit der Beschäftigten wird im Falle eines
Hauptarbeitsverhältnisses vor bzw. nach der Beschäftigung auf dem
Volksfest dieser Zeitraum miteinbezogen. Neben der bisher von den
Volksfestwirten verlangten Urlaubsbescheinigung des Hauptarbeitgebers
hat die zu beschäftigende Bedienung sämtliche Wochenarbeitszeiten ihrer
Beschäftigungsverhältnisse mitzuteilen. Wird bei der Überprüfung dieser
Wochenzeiten durch die Volksfestwirte festgestellt, dass die 47
Wochenstunden überschritten werden, so müssen individuelle Regelungen
getroffen werden. Werden die 47 Stunden nicht überschritten, bedeutet
das dann, dass in jeweils 24 Wochen des Hauptarbeitsverhältnisses
mindestens 24 Stunden ausgeglichen werden.
Dadurch sind auch bei zweiwöchigen Volksfesten (wie beispielsweise der Wiesn, die drei Sonntage sowie einen Feiertag miteinschließt)
die über acht Stunden hinausgehenden werktäglichen Arbeitszeiten (bis
maximal zehn Stunden) ausgeglichen (zwölf auszugleichende Werktage mal
zwei Stunden ergibt 24 Stunden).
Bei den oben genannten Regelungen handelt es sich nicht um eine „Lex
Volksfest“, sondern lediglich um eine praxisgerechte Auslegung des
Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der besonderen Rahmenbedingungen eines
Volksfestes. Für den Vollzug des ArbZG sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen zuständig und stehen für weitere Auskünfte zum ArbZG zur Verfügung.
Wie Karriere machen?
wtorek, 31 marca 2015
Fernsehanwaltswoche vom 25.3.2015 u.a. zu den Themen Stress am Arbeitsplatz und Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
30.03.2015 - 14:47 - Kategorie: Arbeitsmarkt - (ptext)
Stress am Arbeitsplatz: Laut Bertelsmann-Studie fühlen sich ein Drittel aller Arbeitnehmer überfordert
Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie vorgelegt wonach unter anderem 23 Prozent der Arbeitnehmer keine Pausen machen und jeder Achte krank zur Arbeit kommt. Ein Drittel der Arbeitnehmer fühlen sich von den arbeitgeberseitigen Vorgaben überfordert. Woran liegt das? Ist diese Entwicklung zwangsläufig? Kann der Gesetzgeber hier mit rechtlichen Vorgaben helfen?
Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung
Der Entwurf wird allgemein als daneben gelungen betrachtet. Das ist noch milde ausgedrückt. Anbieter sollen ihre Anschlüsse verschlüsseln und den Zugang nur solchen Nutzern gestatten, die eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Private WLAN-Anbieter sollen darüber hinaus noch die Namen der Nutzer kennen. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Ziels: den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in Städten voranzutreiben, können die Regelung nur als Scherz verstanden werden. Warum schafft es der deutsche Gesetzgeber nie, im technischen Bereich auch nur den Anschluss zu halten? Unkenntnis, Angst oder die böse Industrielobby?
Hochschullehrer will nicht in Rente
Ein Musikprofessor klagt gegen seine Pensionierung. Das Beamtengesetz in Hessen erlaubt eine Tätigkeit im Ausnahmefall bis zum 70. Lebensjahr. Erforderlich sei aber, dass die Aufschiebung der Altersgrenze im "dienstlichen Interesse" sei. Der Hochschulleiter lehnte den Verlängerungsantrag ab. Der Professor will nun klagen. Hat das Aussicht auf Erfolg? Sind solche Klagen künftig öfter zu erwarten?
Urteil der Woche vom Verwaltungsgericht Düsseldorf: Gastro-Ampel unzulässig
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Pilotprojekt für besseren Verbraucherschutz im Gastrobereich zunächst gestoppt. Die so genannte Gastro-Ampel soll über die Ergebnisse von Betriebskontrollen informieren. Insbesondere geht es um den hygienischen Zustand von Restaurants und Baumängel. Vier Gastronomen haben dagegen geklagt und hatten Erfolg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sei die Ampel mit den Farben rot, gelb und grün nicht ausreichend differenziert. Der Verbraucher werde zwar gewarnt ein Restaurant zu betreten, könne aber nicht konkret erkennen, worauf sich diese Warnung stützt. Das Urteil könnte weit reichende Folgen auch für Kennzeichnungen in anderen Bereichen haben.
Soziale Netzwerke öffnen die Tür für deinen neuen Job
Social
Media sind für viele Menschen ein
fester Bestandteil
ihres Alltags, vergleichbar
mit bspw. der Zeitung
oder dem
Handy. Auch immer mehr Unternehmen nutzen die sozialen Netzwerken für
die Personalsuche oder für den
Vertrieb ihrer
Produkte und das
Marketing für ihre Firma.
Wer
auf der Jobsuche ist, sollte sich darüber klar werden, dass die
Headhunter
mittlerweile
genau
nachschauen,
was die Nutzer in den sozialen Portalen präsentieren und wie sie
sich verhalten. Man könnte
sagen, dass der Auftritt bei Facebook, Twitter oder Xing als
digitale Visitenkarte dient, die man dem potenziellen Arbeitgeber bei
dem ersten Kontakt zeigt. Wenn der Auftritt bei Facebook, Linkedln
oder Xing mit
Bedacht
geführt wird, kann damit
die
Jobsuche erfolgreich unterstützt werden.
Das
Profil aufräumen!
Negative Hinweise, wie z.B.
Alkohol oder Drogen können einen
aus der Kandidatenliste ausschließen. Man
sollte
die
Partyfotos und provokanten
Beiträge,
die einem
mehr Schaden als Nutzen,
löschen.
Wann
verwendet
man den echten
Namen und wann ein
Pseudonym? Wenn man
in Blogs oder Foren mit dem
richtigen Namen aktiv ist,
sollte
man aufpassen,
was man
schreibt. Wenn man sich über sein Privatleben z.B.
Krankheiten
äußert, dann sollte
besser
unter einem
Spitznamen
gepostet
werden.
Eine
wichtige Regel – sich bei den privaten Online-Profilen selbst treu
bleiben und mit Bedacht teilen/posten.
Es
sollte nicht vergessen werden,
dass alle
Aktivitäten öffentlich zugänglich sind. Fotos und Beiträge werden
auch später noch lange im Internet sichtbar sein
–
auch für den
potenziellen Arbeitgeber. Man
bedenke,
dass man
über die Privatsphären-Einstellungen viele Dinge verdecken kann.
Natürlich ist
es möglich, ein
paar der
privaten Nachrichten preiszugeben
wie z.B.
die
Interessen oder das
Engagement in einem Verein – dies
kann einem zum Vorteil gereichen. Interessante Informationen
können sogar
das
Interesse mancher
Arbeitgeber wecken.
Portale
wie Facebook, Linkedln und Xing ermöglichen, den
bisherigen
Lebenslauf aus
der Bewerbungsmappe darzustellen,
um so auf sich aufmerksam zu machen. Vielleicht meldet
sich
ein Ex-Arbeitgeber oder -Kollege und hinterlässt
auf
dem
Profil einen positiven Kommentar – eine bessere Online-Referenz
kann man
sich nicht
wünschen.
Mithilfe sozialer
Netzwerke
kann man Kontakt mit Firmen aufnehmen, bei denen man
sich
bewerben möchte. Es lohnt sich, die Beiträge
der Unternehmen zu verfolgen und an den
Online-Diskussionen teilzunehmen.
Das ist eine gute Gelegenheit,
um
mit den
Arbeitgebern in Kontakt zu kommen.
Teresa
Soltys
Account
Manager
Städte, wo man die Arbeit am häufigsten sucht.
Weißt du nicht wo den Job suchen? Die richtige Arbeit in Deiner Stadt findest du hier.
STELLENANGEBOTE NACH ORTEN
Facebook als Kommunikationsinstrument
In der vergangenen Woche lud die AKADA
Weiterbildung zum vierten Themenabend ihrer regelmäßigen
Veranstaltungsreihe für regionale Unternehmen ein. In persönlicher
Atmosphäre erhielten Freunde und Geschäftspartner der AKADA in der BayArena wichtige Tipps und Anleitungen für den richtigen Umgang mit Facebook.
An diesem Abend standen die Themen Unternehmenspräsenz in sozialen Netzwerken und deren Nutzen für ein effektives Personalrecruiting im Fokus. Zentrale Fragestellungen waren der Aufbau der Unternehmenspräsenz im Social Web sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Die Frage, ob Facebook ein Mittel zum effizienten Personalrecruiting sein kann, führte zum Themenkomplex der unternehmensinternen Personalauswahl.
Um 18:10 Uhr eröffnete Geschäftsführerin Angelika Herl die Veranstaltung. Nach einer kurzen Begrüßung übernahm Social Media-Experte Tim Bremenkamp das Wort. Zunächst erfolgte eine theoretische Einführung in die komplexe Thematik, anschließend erläuterte er anhand von Praxisbeispielen, welche Möglichkeiten die sozialen Netzwerke bieten, um einen gelungenen Unternehmensauftritt im Web 2.0 zu platzieren.
Im Anschluss an eine kurze Pause übernahm Personalentwicklerin und Trainerin Monika Puls-Rademacher den 2. Teil des Abends. Sie stellte die Möglichkeiten der unternehmensinternen Personalauswahl, die sich nach Vorliegen der Bewerberprofile anschließt, dar. Es wurden unter anderem die Themen der systematischen Vorauswahl, der Vorschaltinterviews und der teilstrukturierten Interviews sowie die unterschiedlichsten Einsatzgebiete von Assessment Centern aufgezeigt.
Ausklang des Abends war ein interessantes und anregendes "Get together" in der BayArena, bei dem ein reger Gedankenaustausch stattfand.
Der nächste Termin und Themen für die kommende Veranstaltung werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der AKADA Weiterbildung Bayer Leverkusen veröffentlicht. Wer sich für die Themenabende interessiert oder Themenwünsche hat, meldet sich bitte unter info@akada-weiterbildung.de oder unter Telefon
0214 43439.
An diesem Abend standen die Themen Unternehmenspräsenz in sozialen Netzwerken und deren Nutzen für ein effektives Personalrecruiting im Fokus. Zentrale Fragestellungen waren der Aufbau der Unternehmenspräsenz im Social Web sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Die Frage, ob Facebook ein Mittel zum effizienten Personalrecruiting sein kann, führte zum Themenkomplex der unternehmensinternen Personalauswahl.
Um 18:10 Uhr eröffnete Geschäftsführerin Angelika Herl die Veranstaltung. Nach einer kurzen Begrüßung übernahm Social Media-Experte Tim Bremenkamp das Wort. Zunächst erfolgte eine theoretische Einführung in die komplexe Thematik, anschließend erläuterte er anhand von Praxisbeispielen, welche Möglichkeiten die sozialen Netzwerke bieten, um einen gelungenen Unternehmensauftritt im Web 2.0 zu platzieren.
Im Anschluss an eine kurze Pause übernahm Personalentwicklerin und Trainerin Monika Puls-Rademacher den 2. Teil des Abends. Sie stellte die Möglichkeiten der unternehmensinternen Personalauswahl, die sich nach Vorliegen der Bewerberprofile anschließt, dar. Es wurden unter anderem die Themen der systematischen Vorauswahl, der Vorschaltinterviews und der teilstrukturierten Interviews sowie die unterschiedlichsten Einsatzgebiete von Assessment Centern aufgezeigt.
Ausklang des Abends war ein interessantes und anregendes "Get together" in der BayArena, bei dem ein reger Gedankenaustausch stattfand.
Der nächste Termin und Themen für die kommende Veranstaltung werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der AKADA Weiterbildung Bayer Leverkusen veröffentlicht. Wer sich für die Themenabende interessiert oder Themenwünsche hat, meldet sich bitte unter info@akada-weiterbildung.de oder unter Telefon

Adocom und Kununu - was uns Arbeitgeber-Bewertungen tatsächlich sagen

adocom ohg (Zoom)
Arbeitgeber-Bewertungs-Portale
erfreuen sich derzeit einer großen Beliebtheit und sind bundesweit im
Rennen. Dabei sollen solche Portale wie Kununu.de, mein-Chef.de und
viele andere Online-Plattformen eine entsprechende Transparenz in die
Arbeitswelt bringen und damit Orientierungsmöglichkeiten
für Arbeitnehmer, insbesondere aber für Bewerber bei der Jobsuche
schaffen. Dabei werden die Möglichkeiten einer Bewertung in den
einzelnen Portalen immer umfassender. So können sich Bewerber bei Kununu
über viele Dinge wie Vorgesetztenverhalten,
Kollegenzusammenhalt, Arbeitsbedingungen, Image, Gehalt und vieles mehr
ausführlich informieren. Damit erhalten potentielle Bewerber und
andere Interessenten regelrechte Insider-Infos zum Unternehmen.
(Ehemalige) Arbeitnehmer haben damit die Möglichkeit, über das (Ex-)Unternehmen, den Chef oder andere leitende Angestellte unter dem Deckmantel der Anonymität auch "mal so richtig über den Chef herzuziehen" oder gar Betriebsgeheimnisse, die schon aus arbeitsvertraglicher Sicht gar nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, auszuplaudern.
Doch ist bei solchen Bewertungs-Portalen wie Kununu wirklich alles immer so richtig oder auch immer so schlecht, wie da teilweise geschrieben wird?
Gernot Nowack, Geschäftsführer der Adocom äußerte sich hierzu erst vor einigen Wochen in einem Interview, dass nach seiner Erfahrung derzeit viele Firmen Probleme mit Arbeitgeber-Bewertungen - insbesondere auf Kununu - hätten. Adocom ist da überhaupt kein Einzelfall. Letztendlich kommt es auch immer auf das jeweilige Geschäftsfeld an, in welchem man sich bewegt. Erfahrungsgemäß gibt es in Vertriebs-Abteilungen eine immer etwas höhere Mitarbeiter-Fluktuation als wie im Innendienst. Oftmals scheiden Vertriebsmitarbeiter einfach wegen der eigenen Erfolgslosigkeit relativ schnell wieder aus einem Unternehmen aus. So wird leider auch gerne dann versucht, das eigene Unvermögen zu kompensieren und alle Verantwortung dem Arbeitgeber in die Schuhe zu schieben. Manche Bewertungen sind da schon allein in Bezug ihrer verbalen Entgleisungen ziemlich "unterirrdisch". Das spricht hinsichtlich der Intelligenz und Kompetenz des Bewerters schon eine deutliche Sprache.
Die Frage ist aber auch: Dürfen sich (ehemalige) Arbeitnehmer im Internet wirklich alles erlauben und über ihren (ehemaligen) Arbeitgeber nach Belieben herziehen? Die Antwort darauf kann ganz klar mit einem "Nein" beantwortet werden. Das dürfen sie nicht.
Mittlerweile haben sich ganze Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, "gebeutelten" Arbeitgebern dabei zu helfen, gegen schlechte Bewertungen auf Kununu und in anderen Portalen vorzugehen. Der Bedarf an dieser Rechts-Dienstleistung ist zweifelsfrei bereits bei einer Vielzahl von Unternehmen - und das teilweise in größerem Umfang - gegeben.
Auch für Adocom ist das Thema Kununu durchaus keine einfache Angelegenheit. Geschäftsführer Gernot Nowack meint hierzu, dass nicht zuletzt deswegen die stetige Verbesserung der Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitern eine sehr hohe Priorität hat. Damit hätte auch kein Mitarbeiter im Nachgang einen Grund, negativ über die Adocom zu kommunizieren. Darüber hinaus gibt es bei Adocom eine schon langjährig tätige Beschwerdebeauftragte, bei welcher sich Mitarbeiter – ohne Angst vor Sanktionen – bei berechtigten Anlässen beschweren können.
Insofern werden auch bei der Adocom alle Einträge auf Kununu - egal in welcher Form - gelesen, berücksichtigt und auch weitestgehend kommentiert. Insbesondere freue man sich immer wieder über tatsächlich konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge. Aber ungerechtfertigte Beiträge und Kommentare, die schlichtweg einfach nur beleidigend oder falsch sind, möchte man auch bei der Adocom zukünftig nicht mehr so ohne weiteres hinnehmen.
Gerade die bestehenden Adocom-Mitarbeiter ärgern sich sehr über unkonstruktive Äußerungen ehemaliger Mitarbeiter und sind zusätzlich motiviert, ihre eigene Sicht zu Adocom in Kununu oder beispielsweise in der Blog-Serie "Adocom – Mitarbeiter im Interview" darzustellen, damit jedermann - insbesondere jeder potentielle Bewerber - sich ein echtes Bild von Adocom machen kann.
Darüber hinaus wird Adocom in den nächsten Tagen auch mit einer Serie zum Thema "Adocom und Kununu" starten, in welcher das generelle Problem solcher Bewertungs-Portale näher beleuchtet und die Dinge auch mal aus der eigenen Sicht wiedergegeben werden. Man sollte immer beide Seiten sehen. Insofern wird und bleibt es spannend. Zu gegebener Zeit werden wir hierzu wieder berichten.
(Ehemalige) Arbeitnehmer haben damit die Möglichkeit, über das (Ex-)Unternehmen, den Chef oder andere leitende Angestellte unter dem Deckmantel der Anonymität auch "mal so richtig über den Chef herzuziehen" oder gar Betriebsgeheimnisse, die schon aus arbeitsvertraglicher Sicht gar nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, auszuplaudern.
Doch ist bei solchen Bewertungs-Portalen wie Kununu wirklich alles immer so richtig oder auch immer so schlecht, wie da teilweise geschrieben wird?
Gernot Nowack, Geschäftsführer der Adocom äußerte sich hierzu erst vor einigen Wochen in einem Interview, dass nach seiner Erfahrung derzeit viele Firmen Probleme mit Arbeitgeber-Bewertungen - insbesondere auf Kununu - hätten. Adocom ist da überhaupt kein Einzelfall. Letztendlich kommt es auch immer auf das jeweilige Geschäftsfeld an, in welchem man sich bewegt. Erfahrungsgemäß gibt es in Vertriebs-Abteilungen eine immer etwas höhere Mitarbeiter-Fluktuation als wie im Innendienst. Oftmals scheiden Vertriebsmitarbeiter einfach wegen der eigenen Erfolgslosigkeit relativ schnell wieder aus einem Unternehmen aus. So wird leider auch gerne dann versucht, das eigene Unvermögen zu kompensieren und alle Verantwortung dem Arbeitgeber in die Schuhe zu schieben. Manche Bewertungen sind da schon allein in Bezug ihrer verbalen Entgleisungen ziemlich "unterirrdisch". Das spricht hinsichtlich der Intelligenz und Kompetenz des Bewerters schon eine deutliche Sprache.
Die Frage ist aber auch: Dürfen sich (ehemalige) Arbeitnehmer im Internet wirklich alles erlauben und über ihren (ehemaligen) Arbeitgeber nach Belieben herziehen? Die Antwort darauf kann ganz klar mit einem "Nein" beantwortet werden. Das dürfen sie nicht.
Mittlerweile haben sich ganze Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, "gebeutelten" Arbeitgebern dabei zu helfen, gegen schlechte Bewertungen auf Kununu und in anderen Portalen vorzugehen. Der Bedarf an dieser Rechts-Dienstleistung ist zweifelsfrei bereits bei einer Vielzahl von Unternehmen - und das teilweise in größerem Umfang - gegeben.
Auch für Adocom ist das Thema Kununu durchaus keine einfache Angelegenheit. Geschäftsführer Gernot Nowack meint hierzu, dass nicht zuletzt deswegen die stetige Verbesserung der Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitern eine sehr hohe Priorität hat. Damit hätte auch kein Mitarbeiter im Nachgang einen Grund, negativ über die Adocom zu kommunizieren. Darüber hinaus gibt es bei Adocom eine schon langjährig tätige Beschwerdebeauftragte, bei welcher sich Mitarbeiter – ohne Angst vor Sanktionen – bei berechtigten Anlässen beschweren können.
Insofern werden auch bei der Adocom alle Einträge auf Kununu - egal in welcher Form - gelesen, berücksichtigt und auch weitestgehend kommentiert. Insbesondere freue man sich immer wieder über tatsächlich konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge. Aber ungerechtfertigte Beiträge und Kommentare, die schlichtweg einfach nur beleidigend oder falsch sind, möchte man auch bei der Adocom zukünftig nicht mehr so ohne weiteres hinnehmen.
Gerade die bestehenden Adocom-Mitarbeiter ärgern sich sehr über unkonstruktive Äußerungen ehemaliger Mitarbeiter und sind zusätzlich motiviert, ihre eigene Sicht zu Adocom in Kununu oder beispielsweise in der Blog-Serie "Adocom – Mitarbeiter im Interview" darzustellen, damit jedermann - insbesondere jeder potentielle Bewerber - sich ein echtes Bild von Adocom machen kann.
Darüber hinaus wird Adocom in den nächsten Tagen auch mit einer Serie zum Thema "Adocom und Kununu" starten, in welcher das generelle Problem solcher Bewertungs-Portale näher beleuchtet und die Dinge auch mal aus der eigenen Sicht wiedergegeben werden. Man sollte immer beide Seiten sehen. Insofern wird und bleibt es spannend. Zu gegebener Zeit werden wir hierzu wieder berichten.
Wähle einen Jobtitel !
Subskrybuj:
Posty (Atom)